Im ersten Fall wurde nach Klärung der Fakten beschlossen, dass die notwendigen Schritte zur Weitergabe an das Landesschiedsgericht unternommen werden. Der Landesvorstand ist der Meinung, dass sich revisionistische Ansichten, im konkreten Fall die von Wolfgang Timm an verschiedenen Stellen publizierten Aussagen zum Grundgesetz und zur Bundesrepublik Deutschland, nicht mit der Satzung und den Grundsätzen der PIRATEN vereinbaren lassen.
Der zweite Antrag betraf den Fall Manfred Vandersee. Er wurde zunächst formell abgelehnt, da der Antragsteller nicht aus Schleswig-Holstein kommt und somit nicht antragsberechtigt ist. Der Vorstand diskutierte dennoch ausführlich alle möglichen Schritte und beschloss, Manfred Vandersee erneut ausführlich zu befragen, um danach zu entscheiden, ob der ursprüngliche Antrag übernommen wird und ein Verfahren vor dem Landesschiedsgericht erfolgen soll.
Da ein Parteiausschlussverfahren ein schwerwiegender Vorgang ist, will der Landesvorstand unbedingt gewährleisten, dass seine Schritte zu jedem Zeitpunkt menschlich und formal korrekt sind und wird sich deshalb nicht zu Aktionismus verleiten lassen. Eine gründliche und formell richtige Prüfung des Sachverhalts ist schon deshalb notwendig, um die Anfechtbarkeit zu vermeiden. Die menschliche Seite muss aus Sicht des Landesvorstands nicht erklärt werden.